Vor Eingabe oder Weitergabe von Schüler*innendaten müssen die Personensorgeberechtigten die Datenschutzhinweise gelesen und die Einwilligungserklärung dazu unterschrieben haben:
Hier finden das entsprechende Dokument >> Einwilligung und Datenschutz
Das Verfahren zur Einbindung von Teilnehmern ist in folgende 9 Phasen eingeteilt.
Schüler oder andere mögliche Teilnehmer fallen durch ihr Verhalten im Fokus von Gewalt auf:
a. Sie zeigen sich expansiv gewalttätig in ihrem Verhalten (siehe „Maßnahmen/ spur-halten/ Teilnehmer“ für „Täter“)
b. Sie weisen einen besonderen Bedarf an Hilfe auf, um selbst erlebte Gewalterfahrungen einen Ausdruck verleihen zu können ( siehe „Maßnahmen/ spur-aufnehmen/ Teilnehmer“ für „Opfer“)
a. Ausgerichtet an die „Täter“
Eine Klassenkonferenz, ein Hilfeplan- oder ein Beratungsgespräch wird einberufen und die verpflichtende Teilnahmeaufforderung der Gewaltpräventionsmaßnahme spur-halten als Beschluss den Sorgeberechtigten und Schülern mitgeteilt. Den Eltern und Teilnehmern muss eine spürbare Folgekonsequenz, für den Fall des eigenverantwortlichen Misslingens der Maßnahme, ausgesprochen werden. Eine schriftliche Fixierung erhöht hier die Bedeutsamkeitswahrnehmung und motiviert sekundär die Teilnehmer deutlich. Als mögliche, dem individuellen Bedarfsfall orientierte, Konsequenz könnte zum Beispiel ein Klassenfahrtverbot, ein Schulverweis, die Verwehrung der weiteren Beschulung nach Ablauf der regulären Schulpflichtzeit oder die, aus Sicht des Teilnehmers evtl. unerwünschte, Umschulung auf eine andere Schule sowie Schulform sein. Die Verbindlichkeit dieser Phase determinert maßgebend den weiteren Verlauf und Erfolg der Maßnahme. Wir bitten daher hier ausdrücklich um die Nachhaltigkeit bei Ihrer Ausformulierung möglicher Folgekonsequenzen.
b. Ausgerichtet an die „Opfer“
Ein vertrauliches und beratendes Gespräch mit den Sorgeberechtigten und Teilnehmern wird einberufen. Die freiwillige Teilnahmemöglichkeit an der Gewaltpräventionsmaßnahme spur-aufnehmen wird als Hilfe angeboten. Die Eltern und Schüler müssen die Trainingsbedingungen uneingeschränkt akzeptieren und unterschreiben. Die unterschriebenen Trainingsbedingungen und die Schweigepflichtsentbindung bleiben in schulischem oder amtlichen Besitz.
Die Lehrerinnen und Lehrer akkreditieren sich per Mail. Die Angaben werden auf ihre Richtigkeit zügig überprüft.
Die Lehrerinnen und Lehrer melden per Mail Schüler_innen an.
Das Kreisjugendamt lädt schriftlich die Sorgeberechtigten und Teilnehmer zu einem Vorstellungsgespräch mit den Trainern ein. Während dem Vorstellungsgespräch erhalten die Teilnehmer ihre Stempelkarte.